startslide2
minden-luebbecke-1
slider-koop-hw-1
slider-koop
slider-koop-gt-2
paderborn-1
slider-bielefeld

Recht: Gewerbetreibender hat Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag unter der Geschäftsbezeichnung

30.03.2015

Jeder Gewerbetreibende hat Anspruch darauf, kostenlos mit seiner Geschäftsbezeichnung in „Das Telefonbuch“ und der zugehörigen Internetausgabe auf www.dastelefonbuch.de eingetragen zu werden. So entschied der BGH im Fall eines Versicherungsbüros.

In drei Verfahren mit den Telefonanbietern verlangte das Versicherungsbüro Einträge unter der Geschäftsbezeichnung (Name der Versicherung) und dem Kundendienstbüro (Vorname und Nachname der Kläger). Die Telefonanbieter lehnten das mit der Begründung ab, dass das Versicherungsbüro nur Anspruch auf einen kostenlosen Eintrag unter dem Vor- und Nachnamen plus der Angabe „Versicherungen“ hätte. Änderungen an dieser Struktur bzw. zusätzlich gewünschte Eintragungen seien nur gegen zusätzliche Kosten möglich.

Erst als sich das Versicherungsbüro an den BGH wandte, hatte es Erfolg: Das Versicherungsbüro hat nach § 45 m Abs. 1 Satz 1 TKG Anspruch auf den kostenlosen Eintrag unter seiner Geschäftsbezeichnung. Hierzu zählt der Name des Teilnehmers, der das Unternehmen betreibt und für den der Telefonanschluss existiert. Der BGH argumentierte, dass diese Angaben dazu dienen, den Teilnehmer als Unternehmer und nicht als Privatperson zu identifizieren. Dies gilt für juristische Personen, und Kaufleute mit handelsrechtlichem Namen (Firma), in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker und auch für sonstige Gewerbetreibende mit einer Geschäftsbezeichnung.

Der BGH sah keinen Grund, in diesem Punkt danach zu differenzieren, ob ein Geschäftsname im Handelsregister oder der Handwerksrolle eingetragen ist. Entscheidend ist für ihn nur, ob ein tatsächlich genutzter Geschäftsname zur eindeutigen Identifizierung des Gewerbetreibenden besteht.

Quelle: BGH, Urteil vom 17. April 2014, Az. III ZR 87/13 und andere

© April 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

Mit einer Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk gehst Du den richtigen Weg. Informiere Dich jetzt ausführlich auf werde-maler.de!