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Schulungen Höxter-Warburg

23.12.2014

Auch im kommenden Jahr wrd die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg Ihnen wieder Schulungen für die Aus- und Fortbildung Ihrer Betrieblichen Ersthelfer anbieten.

Da sich sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe für eine Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ausgesprochen haben, wird diese zur Zeit überarbeitet. Die Novellierung tritt zum 01.04.2015 in Kraft.

In den Einladungen haben wir daher zunächst nur die Termine des ersten Quartals 2015 aufgeführt. Weitere Termine und Informationen zu den konkreten Änderungen erhalten Sie Anfang des kommenden Jahres.

Lehrgang 1.: Grundlehrgang zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Veranstaltungen des DRK Kreisverbandes Höxter in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg

Rasche und sachgerechte Hilfe ist bei Notfällen im Betrieb für einen Verletzten lebenswichtig. Dabei muss es sich nicht immer um Unfälle handeln, denn auch lebensbedrohliche Situationen wie Kreislaufversagen Herzinfarkt oder Zuckerschock machen einen schnellen Erste-Hilfe-Einsatz erforderlich. Betriebliche Ersthelfer übernehmen bis zum Eintreffen von Rettungsdienst bzw. Notarzt die entscheidende Erstversorgung. Deshalb ist es wichtig, dass in Ihrem Unternehmen ausreichend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. In der Unfallverhütungsvorschift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist die Anzahl der Ersthelfer konkret geregelt:

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.

  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer

    1. a)  in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,

    2. b)  in sonstigen Betrieben 10 %

    der anwesenden Versicherten entsprechen.

    Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Versicherten aus. Also müssen auch bei Schichtbetrieb, auf Baustellen sowie während der Urlaubszeit die erforderlichen Ersthelfer anwesend sein. Das bedeutet, dass in manchen Unternehmen mehr Ersthelfer ausgebildet sein müssen, als sich aus der rein rechnerischen Ermittlung entsprechend der Gesamtbelegschaft ergibt.

    Mit der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Höxter – können wir regelmäßig entsprechende Grundlehrgänge in unserer Geschäftsstelle anbieten, um neue betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.

Lehrgang: 11. und 12. Februar 2015 von 8:30 bis 15:00 Uhr
Weitere Termine folgen! Durch eine Novellierung der BG-Vorschriften, die nun zum

01.04.2015 greifen soll, können wir diese jedoch leider noch nicht verbindlich mitteilen.

Ort: Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, Industriestr. 34, 33034 Brakel

Kosten: Die Lehrgangsgebühr wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft gezahlt.
Damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen, bereiten wir Ihnen gern die erforderlichen Formulare vor, so dass das DRK direkt mit den Berufsgenossenschaften abrechnen kann. Eventuell zusätzlich anfallende Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) sind vom Betrieb zu tragen.

ACHTUNG: Bei dieser Veranstaltung ist kein Mittagessen enthalten! Anmeldung bis zum 23.01.2015 

 

Lehrgang 2: Training für Betriebliche Ersthelfer / Fortbildung in Erster Hilfe

Veranstaltung des DRK Kreisverbandes Höxter in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A1 schreibt vor, dass Mitarbeiter in ausreichender Zahl als Ersthelfer zur Verfügung stehen müssen. Es sollte in jedem Betriebsteil bzw. auf jeder Baustelle eine Person mit entsprechender Ausbildung anwesend sein. Diese Personen müssen im Abstand von maximal zwei Jahren eine Fortbildung nachweisen, um weiterhin von der Berufsgenossenschaft als Ersthelfer anerkannt zu werden.

Sofern bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfer vorhanden sind, bitten wir die Betriebsinhaber, alle zwei Jahre eigenverantwortlich auf die Wahrnehmung der Trainingsveranstaltung zu achten! Bei Überschreitung der Frist ist eine erneute Teilnahme am Grundlehrgang nötig!

Mit der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Höxter – können wir regelmäßig entsprechende Trainingsschulungen in unserer Geschäftsstelle anbieten.

Anmeldung: Bei dieser Veranstaltung ist kein Mittagessen enthalten!

08. Januar 2015, von 8:30 bis 15:00 Uhr 09. Januar 2015, von 8:30 bis 15:00 Uhr 10. März 2015, von 8:30 bis 15:00 Uhr 11. März 2015, von 8:30 bis 15:00 Uhr

Ort: Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, Industriestr. 34, 33034 Brakel

Kosten: Die Lehrgangsgebühr wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft gezahlt.

Damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen, bereiten wir Ihnen gern die erforderlichen Formulare vor, so dass das DRK direkt mit den Berufsgenossenschaften abrechnen kann. Eventuell zusätzlich anfallende Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) sind vom Betrieb zu tragen.

Die Teilnehmer sind Ersthelfer, die vor nicht mehr als zwei Jahren an einem Erste-Hilfe- Grundlehrgang oder Erste-Hilfe-Training teilgenommen haben. Ist dieser Zeitrahmen überschritten, wird der Teilnehmer von der Berufsgenossenschaft nicht mehr als Ersthelfer anerkannt. Eventuell wird in diesem Fall die Teilnehmergebühr nicht von der BG erstattet. 

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