Steuern sparen mit Wärmedämmung
18.05.2020
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz informiert: "Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten."
Alle Informationen rund um die Frage was gefördert wird und welche Bedingungen berücksichtigt werden müssen, finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz: Hier gelangen Sie zur Website.
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