startslide2
minden-luebbecke-1
slider-koop-hw-1
slider-koop
slider-koop-gt-2
paderborn-1
slider-bielefeld

Steuern sparen mit Wärmedämmung

18.05.2020
buck-baustelle-maler-120

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz informiert: "Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten."

Alle Informationen rund um die Frage was gefördert wird und welche Bedingungen berücksichtigt werden müssen, finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz: Hier gelangen Sie zur Website.

© April 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

Mit einer Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk gehst Du den richtigen Weg. Informiere Dich jetzt ausführlich auf werde-maler.de!