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Investitionszuschuss Brennstoffzelle jetzt auch für Unternehmen

30.10.2017
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Ab sofort können neben Privatpersonen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Zuschüsse aus dem KfW Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ in Anspruch nehmen. Gefördert werden Brennstoffzellen-Heizungen mit ei-ner elektrischen Leistung von mind. 0,25 kWel bis max. 5 kWel, die im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden.

Der Investitionszuschuss setzt sich zusammen aus

  • 5.700 Euro Festbetrag und 
  • 450 Euro leistungsabhängigem Betrag je angefangene 0,1 KWel. 

 

Gewährt werden maximal 28.200 Euro - je nach elektrischer Leistung der Brennstoffzelle.

Um einen Zuschuss beantragen zu können muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden (www.energie-effizienz-experten.de). Er berät und bestätigt die Förderfähigkeit des Brennstoffzellensystems. Ziel der erweiterten Förderung ist es, die zukunftsweisende Brenn-stoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Die Förderung ist Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz der Bun-desregierung.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Alle Details zur För-derung und Antragstellung sind unter www.kfw.de -> Privatpersonen -> Bestandsimmobilie -> Förderprodukte -> 433 erhältlich.

© April 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

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