Investitionszuschuss Brennstoffzelle jetzt auch für Unternehmen
Ab sofort können neben Privatpersonen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Zuschüsse aus dem KfW Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ in Anspruch nehmen. Gefördert werden Brennstoffzellen-Heizungen mit ei-ner elektrischen Leistung von mind. 0,25 kWel bis max. 5 kWel, die im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden.
Der Investitionszuschuss setzt sich zusammen aus
- 5.700 Euro Festbetrag und
- 450 Euro leistungsabhängigem Betrag je angefangene 0,1 KWel.
Gewährt werden maximal 28.200 Euro - je nach elektrischer Leistung der Brennstoffzelle.
Um einen Zuschuss beantragen zu können muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden (www.energie-effizienz-experten.de). Er berät und bestätigt die Förderfähigkeit des Brennstoffzellensystems. Ziel der erweiterten Förderung ist es, die zukunftsweisende Brenn-stoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Die Förderung ist Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz der Bun-desregierung.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Alle Details zur För-derung und Antragstellung sind unter www.kfw.de -> Privatpersonen -> Bestandsimmobilie -> Förderprodukte -> 433 erhältlich.

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