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Neue Gewerbeabfallverordnung

17.08.2017
Neue Gewerbeabfallverordnung

 

Ab 01. August 2017 gilt eine novellierte Gewerbeabfallverordnung. Sie gibt neue Dokumentationspflichten vor und regelt die Sammlung, den Transport und die Verwertung unterschiedlicher Abfälle neu.
 
Der ZDH hat gemeinsam mit den Mitgliedern der ZDH-Planungsgruppe Umwelt- und Energiepolitik einen Flyer erarbeitet, der die Regelungen der neuen Gewerbeabfallverordnung zusammenfasst. Der Flyer gibt u.a. einen Überblick über die ab dem 01. August 2017 zu bildenden Abfallfraktionen bei gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, die Ausnahmen von der Pflicht zur Getrennthaltung und die vom Verordnungsgeber vorgesehenen Dokumentationspflichten.
Hier geht es zum Flyer!
 
Auch der Entsorgungsverbund Ecowest, zuständig für die Entsorgung der Gewerbeabfälle aus dem Kreis Gütersloh, hat ein Merkblatt herausgegeben!

 

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