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Gut zu wissen: Geladene Spannung auf der Baustelle

08.08.2017

Die häufigste und für den Verunfallten schwerwiegendste Unfallursache ist weiterhin der Absturz. Weniger im Blickpunkt sind Unfälle beim Umgang mit elektrischen Geräten und Leitungen beziehungsweise Anlagen, obwohl auch diese zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen können. Im Handwerk ist bei Stromunfällen tendenziell ein Anstieg zu verzeichnen.

In einem Fall wurde die Leitung der Kabeltrommel auf das Gerüst hinaufgezogen. Dabei ist die Isolierung der stromführenden Leitung beschädigt worden, so dass der Mitarbeiter einen Stromschlag erlitt.

In der Praxis hat wahrscheinlich jeder Unternehmer und Mitarbeiter „schon mal einen gewischt bekommen“, wenn Arbeiten in Räumen ausgeführt wurden. Häufig geht die Berührung mit stromführenden Leitungen glimpflich ab, was vielleicht dazu führt, dass bei Arbeiten fälschlicherweise eine Sicherheit angenommen wird, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Eine besondere elektrische Gefährdung besteht bei der Entfernung von Tapeten mit Wasser, wenn zugleich die Steckdosen und Schalter unter Strom stehen. Während traditionell mit der Dekkenbürste nur so viel Wasser kontrolliert aufgetragen wurde, wie der Wandbelag aufnimmt, hat heutzutage jeder Betrieb seine eigene wirtschaftlichste Methode entwickelt.

In einem anderen Fall hat der Mitarbeiter die Tapeten mit einem druckbetriebenen Wassersprühgerät regelrecht geflutet, so dass er aufgrund des von der Wand unkontrolliert ablaufenden Wasserfilms in Steckdosen und Schaltern einen Stromschlag erlitt. Ergänzend kam hinzu, dass der Mitarbeiter mit seinen Schuhen auf der wassernassen Bodenfläche stand. Der ebenfalls auf der Baustelle arbeitende Kollege und der Unternehmer eilten zum Unfallort und alarmierten nach Erste Hilfe Maßnahmen sofort den Rettungsdienst.

Eine nicht minder hohe Gefahr besteht bei dem Einsatz von elektrischen Förderpumpen zum Sprühen des mit Tapetenablöser versetzten Wassers oder beim Anschluss von Schläuchen an den Wasserhahn. Bei diesen Arbeitsverfahren wird so viel Wasser in kurzer Zeit aufgetragen, dass ein unkontrolliert ablaufender Wasserfilm beabsichtigt ist.

Im weiteren Verlauf des Falls ist zur erwarten, dass der auf der Baustelle anwesende Unternehmer von der BG Bau aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens in Regress genommen wird. Er hätte dafür sorgen müssen, dass die elektrischen Einrichtungen vor Beginn der Arbeiten stromlos geschaltet sind. Er hätte den Mitarbeiter zu Gefährdungen durch elektrischen Strom bei der Tapetenentfernung anhand einer Betriebsanweisung unterweisen müssen.

Zusammenfassend muss bei Arbeiten in Innenräumen an Wand- und Deckenflächen darauf geachtet werden, dass elektrische Gefährdungen durch Strom wie zum Beispiel

  • aus der Decke oder Wand heraushängende Stromleitungen ohne Berührungsschutz 
  • nicht gegen Berührung gesicherte Betriebsmittel wie Steckdosen und Lichtschalter 
  • Nutzung von Steckdosen ohne oder nicht ausreichenden Fehlerstromschutzeinrichtungen 

rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Autor: Bernd Michalzik, Technische Beratungsstelle des Maler- und Lackiererinnungsverbandes Westfalen

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