startslide2
minden-luebbecke-1
slider-koop-hw-1
slider-koop
slider-koop-gt-2
paderborn-1
slider-bielefeld

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – Neue Informationspflicht für Betriebe

13.02.2017
Bundesverband

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 gegenüber ihren Kunden darlegen müssen, ob das eigene Unternehmen am Streitschlichtungsverfahren entsprechend dem (VSBG) teilnimmt.

Betroffen hiervon sind alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern am Stichtag 31.12. des Vorjahres. 

Die Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren ist freiwillig, nicht aber die Pflicht zur Information im Impressum der eigenen Homepage oder in den AGB, bzw. als Anlage zu den AGB.

Als Hinweis für Kunden im Impressum der eigenen Homepage oder in den AGB`s kann die folgende Formulierung verwendet werden:

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Unser Unternehmen wird nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet

Das Bundesministerium für Justiz hat einen umfangreichen Leitfaden für Unternehmen erstellt. Hier finden Unternehmen, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen wollen, alle relevanten Informationen. www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Verbraucherschlichtung.html

Betriebe aus dem Bereich Fahrzeuglackierung, die vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erfasst werden, sollten umgehend in der oben dargestellten Form aktiv werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Unterlassung der Informationspflichten kostenpflichtige Abmahnungen erfolgen. 

Quelle: Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen

© März 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

Mit einer Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk gehst Du den richtigen Weg. Informiere Dich jetzt ausführlich auf werde-maler.de!