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Flexirentengesetz tritt in Kraft

28.01.2017
Bundesverband

Am 13. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet.

 Die meisten Neuregelungen des Gesetzes treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Das Flexirentengesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen zur Teilrente sowie zur Sozialversicherung bei erwerbstätigen Rentnern. Durch veränderte Hinzuverdienstgrenzen und individuelle Möglichkeiten, Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt auszugleichen, soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand für den Einzelnen flexibler gestaltbar sein.

Hinzu kommen Anreize für Rentner, über die Regelaltergrenze hinaus tätig zu sein.

Detaillierte Informationen mit zahlreichen Anwendungsbeispielen zu den neuen Hinzuverdienstregelungen, den geänderten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und den erweiterten Möglichkeiten zur Entrichtung von Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen hat die Rentenversicherung auf ihrer Internetseite eingestellt:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2016_10_21_flexirente.html

(Services/Kontakt & Beratung/Beratung/Häufige Fragen/Flexirente/Die Flexirente)

Quelle: Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen

© März 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

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