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HBCD Entsorgungsproblematik auf 2018 verschoben

23.01.2017
Bundesverband

Über die Entsorgungsproblematik mit HBZD-haltigen Polystyrolabfall wurde in den öffentlichen Medien mehrfach berichtet.

Am 22. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett mit Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung  zum 1. Oktober 2016 beschlossene Verordnung zur Entsorgung von Polystyrol bis zum 31. Dezember 2017 außer Kraft gesetzt.
Damit ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben vom Oktober 2016 um ein Jahr befristet verlängert worden.

Die Entsorgungsprobleme vom HBCD-haltigen Polystyrolplatten ist somit für 2017 erst einmal vom Tisch.

Abfälle bzw. Abschnitte von Baustellen dürfen somit weiterhin als Baumischabfälle Abfallschlüssel 17 09 04 (Gemischte Bau- und Abbruchabfälle….) entsorgt werden.

Der Zusatz – gefährlicher Stoff -  entfällt.

Für die Entsorger besteht somit kein Anlass mehr, überh.hte Entsorgungsgebühren zu erheben und den teilweise extremen Aufschlag durch Abfälle mit gefährlichen Stoffen zu erheben.

Die Müllverbrennungsanlagen haben ebenfalls keinen Grund mehr, die Annahme zu Verweigern.

Hintergrund der medialen großflächigen Polystyrol feindlichen Berichterstattung war, das Polystyrol, welches das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall eingestuft wurde. Dies hatte erhebliche Entsorgungsengpässe zur Folge, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Genehmigung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle nicht besitzen. In den Anlagen mit entsprechender Genehmigung führte es zum Teil zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Entsorgung.

Die Befassung mit der Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen im Bundesrat erfolgte auf Veranlassung der Fachverbände mit dem Ziel, einen bundeseinheitlichen rechtssicheren Umgang mit den Abfällen zu finden.

Dass HBCD-haltiges Polystyrol wieder auf „ungefährlichen” Abfall zurückgestuft wird, ist mit Blick auf das geltende EU Recht unwahrscheinlich.

In 2017 muss nun eine bundeseinheitliche Lösung, die die Entsorgung auf ein wirtschaftliches annehmbares Maß festschreibt, gefunden werden.

Sollten Ihnen weiterhin Probleme bei der Entsorgung von Polystyrol entstehen, bitten wir um zeitnahe Benachrichtigung.

Quelle: Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen, Januar 2017

© April 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

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