Gültigkeit der Nachweise zur Asbestsachkunde endet im Juni 2016
Auch nach dem Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Baustoffen im Jahr 1995 sind diese Materialien noch immer in und an Bestandsgebäuden vorhanden.
Gefährdungen entstehen durch Staubentwicklung beim Ausbau von asbesthaltigen Produkten und beim Schleifen. Prominente Beispiele sind die Reinigung und Beschichtung von asbesthaltigen Fassadenplatten sowie der Ausbau von Flexbodenplatten, oft in Verbindung mit schwarzen asbesthaltigen Klebern.
Aufgrund der hohen gesundheitlichen Gefährdung durch Einatmen der lungengängigen Asbestfasern hat der Gesetzgeber in der Gefahrstoffverordnung sowie in der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS) 519 beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien den Nachweis der Sachkunde durch einen Asbestlehrgang vorgeschrieben.
Mit Änderung der TRGS 519 im Jahr 2015 endet die Gültigkeit aller Sachkundenachweise am 30. Juni 2016. Ausschließlich durch die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildung vor dem Stichtag wird die Gültigkeit um weitere sechs Jahre verlängert. Wer die Fortbildung versäumt, muss zum Nachweis seiner Sachkunde den gesamten Lehrgang nach Anlage 4, einschließlich der Prüfung, erneut durchlaufen.
Das Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ohne Nachweis der Sachkunde wird vom Amt für Arbeitsschutz grundsätzlich als Straftat bewertet.
Dabei kommt es dann auf den Grad der Gefährdung durch die entstandene Staubexposition gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder Nachbarn sowie Bauteiloberflächen an. Sogenannte emissionsarme anerkannte Arbeitsweisen, zum Umgang mit oder Ausbau von asbesthaltigen Produkten sind als Bautechnikverfahren in der BGI 664 beschrieben – und dürfen nur mit dem gültigem Sachkundenachweis ausgeführt werden. Fortbildungsseminare zur Verlängerung der Gültigkeit von Sachkundenachweisen bietet das Umweltzentrum Handwerk in Oberhausen an. Es können noch folgende Termine gebucht werden:
- 23. April 2016
- 21. Mai 2016
- 25. Juni 2016
- 26. November 2016
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite: www.hwk-duesseldorf.de/uzh. Bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen nach der TGRS 519 zur Anzeige der Baustelle gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz unterstützt Sie die Technische Beratungsstelle.
Wenden sich einfach per E-Mail an Bernd Michalzik michalzik@farbe-westfalen.de.

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