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Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

16.12.2015
KREISHANDWERKERSCHAFT HÖXTER-WARBURG

Veranstaltungen des DRK Kreisverbandes Höxter in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg

Rasche und sachgerechte Hilfe ist bei Notfällen im Betrieb für einen Verletzten lebenswichtig. Dabei muss es sich nicht immer um Unfälle handeln, denn auch lebensbedrohliche Situationen wie Kreislaufversagen Herzinfarkt oder Zuckerschock machen einen schnellen Erste-Hilfe-Einsatz erforderlich. Betriebliche Ersthelfer übernehmen bis zum Eintreffen von Rettungsdienst bzw. Notarzt die entscheidende Erstversorgung. Deshalb ist es wichtig, dass in Ihrem Unternehmen ausreichend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. In der Unfallverhütungsvorschift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist die Anzahl der Ersthelfer konkret geregelt:

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer 

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, 
b) in sonstigen Betrieben 10 % 
der anwesenden Versicherten entsprechen. 


Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Versicherten aus. Also müssen auch bei Schichtbetrieb, auf Baustellen sowie während der Urlaubszeit die erforderlichen Ersthelfer anwesend sein. Das bedeutet, dass in manchen Unternehmen mehr Ersthelfer ausgebildet sein müssen, als sich aus der rein rechnerischen Ermittlung entsprechend der Gesamtbelegschaft ergibt.

Mit der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Höxter – können wir regelmäßig entsprechende Grundlehrgänge in unserer Geschäftsstelle anbieten, um neue betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.

  • Lehrgang 1: Montag 18. Januar 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Lehrgang 2: Donnerstag 18. Februar 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Lehrgang 3: Montag 11. April 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Lehrgang 4: Donnerstag 19. Mai 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 

 

  • Ort: Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, Industriestr. 34, 33034 Brakel 
  • Anmeldung: mit beigefügtem Anmeldeformular 
  • Kosten: Die Lehrgangsgebühr wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft gezahlt. Damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen, bereiten wir Ihnen gern die erforderlichen Formulare vor, so dass das DRK direkt mit den Berufsgenossenschaften abrechnen kann. Eventuell zusätzlich anfallende Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) sind vom Betrieb zu tragen. 
  • ACHTUNG: Bei dieser Veranstaltung ist kein Mittagessen enthalten!
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