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Training für Betriebliche Ersthelfer / Fortbildung in Erster Hilfe

09.12.2015
KREISHANDWERKERSCHAFT HÖXTER-WARBURG

Veranstaltung des DRK Kreisverbandes Höxter in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A1 schreibt vor, dass Mitarbeiter in ausreichender Zahl als Ersthelfer zur Verfügung stehen müssen. Es sollte in jedem Betriebsteil bzw. auf jeder Baustelle eine Person mit entsprechender Ausbildung anwesend sein. Diese Personen müssen im Abstand von maximal zwei Jahren eine Fortbildung nachweisen, um weiterhin von der Berufsgenossenschaft als Ersthelfer anerkannt zu werden.

Sofern bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfer vorhanden sind, bitten wir die Betriebsinhaber, alle zwei Jahre eigenverantwortlich auf die Wahrnehmung der Trainingsveranstaltung zu achten! Bei Überschreitung der Frist ist eine erneute Teilnahme am Grundlehrgang nötig!

Mit der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Höxter – können wir auch im zweiten Halbjahr 2015 entsprechende Trainingsschulungen in unserer Geschäftsstelle anbieten.

  • Termin 1: Donnerstag 21. Januar 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Termin 2: Montag 15. Februar 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Termin 3: Montag 14. März 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Termin 4: Donnerstag 17. März 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 
  • Termin 5: Donnerstag 14. April 2016 von 8:30 bis 16:00 Uhr 

 

  • Ort: Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, Industriestr. 34, 33034 Brakel 
  • Kosten: Die Lehrgangsgebühr wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft gezahlt. Damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen, bereiten wir Ihnen gern die erforderlichen Formulare vor, so dass das DRK direkt mit den Berufsgenossenschaften abrechnen kann. Eventuell zusätzlich anfallende Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) sind vom Betrieb zu tragen. 
  • Anmeldung: mit beigefügtem Anmeldeformular 
  • ACHTUNG: Bei dieser Veranstaltung ist kein Mittagessen enthalten! 
  • WICHTIG: Die Teilnehmer sind Ersthelfer, die vor nicht mehr als zwei Jahren an einem Erste-Hilfe- Grundlehrgang oder Erste-Hilfe-Training teilgenommen haben. Ist dieser Zeitrahmen überschritten, wird der Teilnehmer von der Berufsgenossenschaft nicht mehr als Ersthelfer anerkannt. Eventuell wird in diesem Fall die Teilnehmergebühr nicht von der BG erstattet.
© März 2024 Maler- und Lackiererinnungen OWL

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